Liefer-, Leistungs- und Instandsetzungsbedingungen der Ohlendorf GmbH

I. Ausschließliche Geltung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners, nachfolgend Kunde genannt, erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung, Werkleistung oder Instandsetzung an den Kunden vorbehaltlos ausführen. Dasselbe gilt auch für Lieferungen an uns, für den Fall unserer vorbehaltlosen Annahme der Ware. Wir erbringen die im Einzelnen spezifizierte Lieferung, Leistung bzw. Wartung zu den nachfolgend abgedruckten Bedingungen. Für Werkleistungen außer Instandsetzungsarbeiten gelten diese Bedingungen ausdrücklich nicht gegenüber unternehmerischen Kunden bzw. juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Mit diesen gilt die VOB/B als vereinbart. Die VOB/B kann unter https://dejure.org/gesetze/VOB-B eingesehen werden.

II. Angebot, Angebotsunterlagen, Kostenvoranschlag, Vertragsabschluss

1. Unsere Angebote sind freibleibend.

2. Wünscht der Kunde eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen Angebotes.

An dieses Angebot sind wir vier Wochen gebunden, soweit nicht eine kürzere Bindungsfrist schriftlich vereinbart wird.

3. Die für die Erstellung des Angebots erbrachten Leistungen können dem Kunden nur dann berechnet werden, wenn dies im Einzelfall schriftlich vereinbart ist.

4. Wir behalten uns das Recht vor, die Warenbeschreibung im Hinblick auf die Spezifizierung insoweit abzuändern, als gesetzliche Erfordernisse zu berücksichtigen sind, soweit durch diese Änderung keine Verschlechterung der Bestellung hinsichtlich Qualität und Brauchbarkeit auftreten.

5. Gegenüber dem Kunden gilt, dass der von ihm unterzeichnete Auftrag ein bindendes Angebot ist. Wir sind berechtigt, dieses Angebot innerhalb von drei Wochen durch Überreichung oder Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen oder dem Kunden innerhalb dieser Frist die bestellte Lieferung oder Leistung zu erbringen.

6. Der Umfang der Lieferung und der Gesamtpreis richten sich nach den Angaben in der Auftragsbestätigung. Wir geben grundsätzlich keine Garantien, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart sind.

III. Preise, Zahlungsbedingungen, Rücktritt

1. Unsere Preise gegenüber gewerblichen Kunden sind Nettopreise. Die Mehrwertsteuer wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung gesondert ausgewiesen. Unsere Preise gelten ab dem Erfüllungsort. Vereinbarte Nebenleistungen werden zusätzlich berechnet.

2. Skonto- und Rabattzusagen gelten nur, sofern sie schriftlich vereinbart werden.

3. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn frühestens vier Monate nach Abschluss des Vertrages deutliche Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen eintreten, insbesondere bei außerhalb unserer Kontrolle stehender Preisentwicklungen, wie Wechselkursschwankungen, Währungs-regularien, Zolländerungen, Steueränderungen, bei Änderungen von Lohn- und Tarifverträgen, Transportkosten, bei Material- oder Herstellungskosten auch unserer Lieferanten, u.a.. Diese werden wir auf Verlangen nachweisen.

4. Mit der Ablieferung und der Aushändigung der Rechnung ist der vereinbarte Preis sofort zur Zahlung fällig. Abweichende Regelungen sind schriftlich zu vereinbaren.

5. Kommt der Kunde seinen Zahlungs- und Versicherungspflichten oder den Verpflichtungen aus unserem Eigentumsvorbehalt oder Sicherungseigentum nicht nach oder verletzt er seine Verpflichtungen aus dem Vorbehalts- oder Sicherungsmiteigentum, stellt er seine Zahlungen ein oder wird über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder eine andere Maßnahme nach der Insolvenzordnung angeordnet, so wird unsere gesamte Restforderung fällig, auch falls Wechsel oder Schecks mit späterer Fälligkeit laufen sollten oder auch falls eine anderweitige Stundungsvereinbarung zwischen den Parteien getroffen worden sein sollte. Wird die gesamte Restforderung von dem Kunden nicht unverzüglich bezahlt, erlischt sein Gebrauchsrecht an dem Vorbehaltsgut.

6. Falls der Kunde seiner Zahlungspflicht - auch von Teilzahlungspflichten - nicht nach Fälligkeit vollständig nachkommt, sind wir berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten. Treten wir zurück, sind wir berechtigt, die von uns gelieferte Ware auf Kosten des Kunden abholen und demontieren zu lassen.

7. Der Kunde erklärt sein Einverständnis dazu, dass die von uns mit der Abholung beauftragten Personen zu diesem Zweck das Gelände betreten und befahren können, auf dem sich die Ware befindet. Alternativ zu unseren Rücktrittsrechten können wir vom Kunden angemessene Sicherheit verlangen. Erhalten wir diese nicht, können wir die weitere Lieferung an den Kunden aussetzen.

8. Mit der Ausübung dieser Rechte ist kein Verzicht auf weitere uns zustehende Rechte und Ansprüche, auch aus Schadenersatz, verbunden.

9. Gegen unsere Ansprüche kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns schriftlich anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

10. Wenn eine berechtigte Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Kunden von ihm nur in einem Umfang zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen.

IV. Lieferung, Lieferverzug

1. Unsere Liefertermine sind grundsätzlich nur annähernd und unverbindlich. Sie sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich so bezeichnet wurden. Der Beginn des von uns angegebenen Liefertermins setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.

2. Wir haften für Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, aber nicht bei leichter Fahrlässigkeit.

3. Wir sind zur Teillieferung berechtigt, falls ein Teil der bestellten Ware vorübergehend nicht lieferbar ist. Zusätzliche Versandkosten werden dann von uns getragen.

4. Höhere Gewalt, durch Sturm-, Feuer-, Hochwasser oder sonstigen Umweltschäden oder bei uns oder unseren Lieferanten eintretende Betriebsstörungen durch Energiemangel, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Komponenten und sonstiger Materialien, Importschwierigkeiten, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Streiks, Aussperrung, die uns ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Vertragsgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verlängern die oben genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Wir haben darüber den Kunden unverzüglich nach bekannt werden des Ereignisses zu informieren. Können wir auch nach angemessener Verlängerung nicht leisten, sind sowohl der Kunde als auch wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Schadensersatz-ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Treten wir zurück, erstatten wir dem Kunden unverzüglich sämtliche bereits erbrachten Zahlungen. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.

V. Erfüllung bei reinen Lieferverpflichtungen

1. Grundsätzlich liefern wir frei Montageort.

2. Ist die Abnahme des Auftragsgegenstandes durch den Kunden in unserem Betrieb vereinbart ist der Kunde verpflichtet, die Ware innerhalb von 1 Woche ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzuholen.

3. Bei Annahmeverzug können wir ortsübliche Aufbewahrungsgebühr berechnen. Die Ware kann nach unserem Ermessen auch anderweitig aufbewahrt werden. Kosten und Gefahren der Aufbewahrung gehen vollständig zu Lasten des Kunden.
VI. Sachmängelhaftung bei reinen Lieferungsverpflichtungen, Verjährung

1. Der Kunde hat die Ware unverzüglich auf Sachmängel zu untersuchen. Geschieht dies nicht, gilt die Ware als vertragsgemäß geliefert. Mängelansprüche eines Unternehmers setzen voraus, dass er seinen Untersuchungs- und Rügepflicht ordnungsgemäß nachgekommen ist. Bei nicht rechtzeitiger Anzeige ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs gegenüber Unternehmern insoweit ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge.

2. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche die nicht auf Schadensersatz wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder Schadensersatz wegen einer zumindest fahrlässige Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gerichtet sind, beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang. Diese Einschränkung gilt nicht gegenüber Verbrauchern, hier gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

3. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt.

4. Grundsätzlich übernehmen wir keine Gewährleistung für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage oder fehlerhafte Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, durch versäumte Instandsetzungsarbeiten, durch normale Abnutzung und natürlichen Verschleiß, und die durch ungeeignete Betriebsmittel und durch ungeeignete Austauschwerkstoffe verursacht wurden.

5. Der Besteller erhält nach Fertigstellung der Leistung eine passende Reinigungs- und Pflegeanweisung für seinen Bodenbelag. Sollte der Kunde aus welchen Gründen auch immer nicht spätestens mit Vorlage der Rechnung eine solche zugegangen sein, hat er dies sofort schriftlich zu Rügen. Die Ausführung von Reinigungsarbeiten am gelieferten Bodenbelag entgegen unserer Anweisung kann zu Schäden an der Oberfläche führen, für die wir ausdrücklich keine Gewährleistung übernehmen.

6. Wird die Ware wegen eines Sachmangels unbrauchbar, ist der Kunde verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Im Rahmen dessen hat er uns unverzüglich informieren. Er hat uns Gelegenheit zu geben, den Sachmangel zu beheben. Wir ersetzen die notwendig erforderlichen Kosten für die Beseitigung der Unbrauchbarkeit.

7. Bodenbeläge werden ohne ausdrückliche andere Vereinbarung grundsätzlich mit flüssigem Klebstoff vollflächig verklebt verlegt. Verlangt der Kunde eine lose Verlegung von Bodenbelägen ohne Verklebung übernehmen wir keine Haftung hinsichtlich eine Haftung auf Schadensersatz findet die Regelung aus VIII dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung.

VII. Besondere Bestimmungen für Instandsetzungs- und Werkverträge

1. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei Instandsetzungsleistungen, die nicht auf Schadensersatz wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder Schadensersatz oder eine zumindest fahrlässige Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gerichtet sind, beträgt im allgemeinen ein Jahr ab Leistung.

2. Werkleistungen und Instandsetzungsleistungen gelten als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb einer von uns gesetzten angemessen Frist das Werk abnimmt obwohl er dazu verpflichtet ist.

VIII. Gesamthaftung

Die Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist nach Maßgabe dieser Ziffer VIII. beschränkt. Wir haften unbeschränkt für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen beruhen. Im Übrigen haften wir unbeschränkt nur bei Fehlen einer garantierten Beschaffenheit sowie für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung summenmäßig beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Dieser ist üblicherweise kongruent zur Haftungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung. In Fällen leichter Fahrlässigkeit haften wir nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare und Folgeschäden. Soweit unsere Haftung nach dieser Ziffer VIII. beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Dies gilt nicht für Ansprüche von Verbrauchern aus kaufrechtlicher Gewährleistung, insoweit gelten die gesetzlichen Vorschriften.

IX. Eigentumsvorbehalt, Verwertung, Pflichten gegen Dritte

1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware oder an ein- oder angebauten Teilen und Zubehör bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.

2. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, bleibt die Ware oder ein- oder angebauten Teilen und Zubehör bis zur völligen Begleichung sämtlicher zu unseren Gunsten bestehender Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden in unserem Eigentum.

3. Wir sind auf Verlangen des Kunden verpflichtet, die Sicherung freizugeben, soweit der Wert die zu sichernden Ansprüche um zehn Prozent übersteigt.

4. Solange die Ware nach Maßgabe dieser Ziffer in unserem Eigentum steht, ist deren Sicherungsübereignung auch im Rahmen einer Globalzession oder deren Verpfändung nicht gestattet.

X. Erweitertes Pfandrecht

1. Uns steht wegen unserer Forderungen ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in unseren Besitz gelangten Gegenständen zu.

2. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem Kunden gehört.

XI. Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften

1. Sollte eine Vertrag auf Lieferung oder Erbringung von Dienstleistungen mit einem Kunden als Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (Fernkommunikationsmittel sind Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt werden können, insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails sowie Rundfunk, Tele- und Mediendienste) abgeschlossen worden sein, gilt folgendes:

2. Sie haben das Recht binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

3. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, a) Im Falle eines Dienst- oder Werkleistungsvertrags: an dem der Vertrag geschlossen wurde.
b) Im Falle eines Kaufvertrages: an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
c) Im Falle eines Vertrages über mehrere Waren, die der Verbraucher im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat und die getrennt geliefert werden: an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
d) Im Falle eines Vertrages über die Lieferung einer Wahre in mehreren Teilleitungen oder Stücken: an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat.

4. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Ohlendorf GmbH, Lägenfelder Str. 36, 30952 Ronnenberg, Fax: +49 (0) 511 – 43 50 05; E-Mail: info@ohlendorf-gmbh.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder Email) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

5. Zur Wahrung des Widerrufsrechts reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

6. Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir das gleiche Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen der Rückzahlung Entgelte berechnet. Im Falle von Kaufverträgen, in denen wir nicht angeboten haben, im Falle des Widerrufs die Waren selbst abzuholen, können wir die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Haben Sie im Zusammenhang mit dem Vertrag Waren erhalten, haben Sie die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns (Ohlendorf GmbH, Lägenfelder Str. 36, 30952 Ronnenberg, Fax: +49 (0) 511 – 43 50 05; E-Mail: info@ohlendorf-gmbh.de) zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Für einen etwaigen Wertverlust der Waren müssen Sie nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Haben Sie im Falle eines Vertrags zu Erbringung von Werk- oder Dienstleistungen verlangt, dass die Dienst- oder Werkleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrecht hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienst- oder Werkleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienst- oder Werkleistungen entspricht.

Ende der Widerrufsbelehrung
Erklärender: Ohlendorf GmbH, Hansastraße 56 g, 30952 Ronnenberg

XI. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

1. Sämtliche Vereinbarungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag, Änderungen, Ergänzungen und zusätzliche Abreden, einschließlich der Aufhebung und Änderung dieser Klausel, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus Geschäftsverbindungen mit Kaufleuten ist Ronnenberg.

3. Der gleiche Gerichtsstand gilt bei Kunden, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort nach Vertragsabschluss aus dem Inland verlegt oder zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

4. Es gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung

5. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder sich in ihnen eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit wie möglich verwirklicht.

Ende der AGB
Ohlendorf GmbH, Hansastraße 56 g, 30952 Ronnenberg

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